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Autor: Sheila Marti

EU-Lieferkettengesetz und seine Auswirkungen auf die Schweiz

Die EU hat in den letzten Jahren verstärkt Massnahmen ergriffen, um die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards entlang der globalen Lieferketten zu fördern. Ein zentrales Instrument in diesem Bemühen ist das EU-Lieferkettengesetz. Doch inwieweit und wie tangiert dieses Gesetz auch die Schweiz und ihre Unternehmen? In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Punkte dieses Gesetzes, analysieren die Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen und zeigen mögliche Lösungsansätze auf.

Die Grundlagen des EU-Lieferkettengesetzes

Das EU-Lieferkettengesetz, offiziell “Gesetz über die unternehmerische Sorgfaltspflicht in Lieferketten” genannt, wurde entwickelt, um sicherzustellen, dass Unternehmen entlang ihrer Lieferketten soziale und ökologische Standards einhalten. Drei der wichtigsten Aspekte des Gesetzes sind die folgenden:

• Sorgfaltspflicht
Laut EU-Lieferkettengesetz müssen Unternehmen eine angemessene Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltauswirkungen in ihren Lieferketten gewährleisten. Dies bedeutet, dass sie die entsprechenden Risiken analysieren, Präventivmassnahmen ergreifen und Berichtspflichten nachkommen müssen.

• Transparenz
Unternehmen sind laut geltendem EU-Lieferkettengesetz zudem verpflichtet, öffentlich über ihre Lieferkettenpraktiken zu berichten. Dies schliesst Informationen über Lieferanten, Risikobewertungen und ergriffene Massnahmen zur Einhaltung der Standards ein.

• Durchsetzung und Sanktionen
Zu guter Letzt enthält das Gesetz zusätzlich Mechanismen zur Durchsetzung der darin festgeschriebenen Vorschriften und legt auch ganz klar mögliche Sanktionen bei Nichteinhaltung fest.

Auswirkungen des EU-Lieferkettengesetzes auf die Schweiz

Obwohl das EU-Lieferkettengesetz auf die EU ausgerichtet ist, hat es auch erhebliche Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen. Dies liegt besonders auch an den engen wirtschaftlichen Verbindungen, welche die Schweiz sowohl zur EU als auch zu globalen Lieferketten pflegt.
Dabei hat das Gesetz sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen. Zu den direkten zählen einerseits Handelshemmnisse und andererseits auch Reputationsrisiken. Denn Schweizer Unternehmen, die in die EU exportieren, müssen die Anforderungen des EU-Lieferkettengesetzes erfüllen, um so den Zugang zum EU-Markt zu behalten und sicherzustellen. Dabei erfordert dies oft erhebliche Anpassungen in den Lieferkettenprozessen und -praktiken.
Gleichzeitig kann es bei Nichteinhaltung der Richtlinien zu erheblichen Reputationsschäden für Schweizer Unternehmen kommen. Besonders in der heutigen, globalisierten Welt verbreiten sich schlechte Nachrichten rasant und Verstösse gegen Menschenrechte oder Umweltauswirkungen beeinträchtigen den Ruf von Unternehmen und entsprechend das Vertrauen in sie rasch negativ.
Zu den indirekten Auswirkungen zählen unter anderem der globale Druck als auch die potenziell erhöhte Wettbewerbsfähigkeit. Einerseits könnte das EU-Lieferkettengesetz den globalen Trend zur verstärkten Regulierung von Lieferketten beeinflussen, was wiederum auch andere Länder dazu bewegen könnte, ähnliche Gesetze einzuführen. Somit würden sich die Anforderungen an Schweizer Unternehmen weltweit erhöhen.
Andererseits können sich jedoch Schweizer Unternehmen, die bereits frühzeitig entsprechende Massnahmen zur Einhaltung der Standards ergreifen, langfristig einen Wettbewerbsvorteil erarbeiten. Denn sowohl Investoren als auch Kundinnen und Kunden werden in Zukunft wohl im Sinne der Corporate and Social Responsability vermehrt Ausschau nach Unternehmen halten, die sich aktiv für soziale und ökologische Verantwortung einsetzen.

Praktische Umsetzungsmöglichkeiten für Schweizer Unternehmen

Wie bereits oben erwähnt, tun Schweizer Unternehmen gut daran, sich den Anforderungen des EU-Lieferkettengesetzes zu stellen und diese zu erfüllen. So stellen sie sicher, dass sie auch zukünftig wettbewerbsfähig bleiben und ihr Ansehen weiterhin hoch zu halten. Mögliche Vorgehensschritte diesbezüglich sind:

1. Risikoanalyse
Identifizieren Sie als Schweizer Unternehmen potenzielle Risiken entlang Ihrer Lieferkette, insbesondere in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen. Priorisieren Sie dabei Bereiche, in denen Massnahmen erforderlich sind.

2. Transparenz und Berichterstattung
Implementieren Sie robuste Systeme zur Erfassung und Berichterstattung von Daten über Ihre Lieferkette. Dies ermöglicht es Ihnen als Unternehmen, die geforderten Informationen leichter zu liefern.

3. Zusammenarbeit
Arbeiten Sie eng mit Ihren Lieferanten zusammen, um gemeinsam an Lösungen zur Einhaltung der Standards zu arbeiten. Dies fördert nicht nur die Compliance, sondern stärkt auch die Beziehungen.

4. Fortbildung
Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden in den Bereichen Nachhaltigkeit und Unternehmensverantwortung. Ein geschultes Team ist besser in der Lage, die Anforderungen des Gesetzes zu verstehen und im Sinne des Unternehmens umzusetzen.

5. Technologie
Nutzen Sie als Schweizer Unternehmen moderne Technologien, wie beispielsweise Supply-Chain-Management-Software, um Ihre Lieferkettenprozesse zu optimieren und Compliance-Massnahmen zu erleichtern.

Fazit zum EU-Lieferkettengesetz für Schweizer Unternehmen

Abschliessend kann festgehalten werden, dass das EU-Lieferkettengesetz für Schweizer Unternehmen insgesamt eine Gelegenheit darstellt, um die Nachhaltigkeitspraktiken zu verbessern und sich auf eine sich wandelnde globale Geschäftswelt vorzubereiten. Diejenigen Unternehmen, die frühzeitig handeln und Massnahmen zur Einhaltung der Standards ergreifen, können so langfristig von einer verbesserten Wettbewerbsposition und einem positiven Ruf profitieren.
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